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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09   

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BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09 (https://dejure.org/2010,1402)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.2010 - 2 C 33.09 (https://dejure.org/2010,1402)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - 2 C 33.09 (https://dejure.org/2010,1402)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 5; BBesG § 2 Abs. 1
    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für das dritte und weitere Kinder; Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts; Anspruch auf vom Gesetzgeber nicht festgelegte Besoldung; beamtenrechtliches Gebot der Rücksichtnahme auf berechtigte Belange des ...

  • openjur.de

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für das dritte und weitere Kinder; Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts; Anspruch auf vom Gesetzgeber nicht festgelegte Besoldung; beamtenrechtliches Gebot der Rücksichtnahme auf berechtigte Belange des ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 5
    Alimentation; Amtsangemessene Alimentation; Amtsangemessenheit; Anspruch auf vom Gesetzgeber nicht festgelegte Besoldung; Beamtenkinder; Berechnung; Berechnung des Anspruchs auf erhöhte Besoldung; Besoldung; Dienstbezüge; Familienzuschlag; Familienzuschlag für das dritte ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 5 GG, § 2 Abs 1 BBesG
    Anspruch auf Nachzahlung des kinderbezogenen Familienzuschlags auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts; zeitnahe Geltendmachung des Alimentationsdefizits

  • Wolters Kluwer

    Zahlung erhöhter Besoldung zur Deckung des Bedarfs für das dritte Kind eines Bundesbeamten - Berechnung einer verfassungsrechtlich gebotenen Alimentation kinderreicher Beamter i.R.d. Besoldung - Beamtenrechtliches Gebot der Rücksichtnahme auf berechtigte Belange des ...

  • rewis.io

    Anspruch auf Nachzahlung des kinderbezogenen Familienzuschlags auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts; zeitnahe Geltendmachung des Alimentationsdefizits

  • ra.de
  • rewis.io

    Anspruch auf Nachzahlung des kinderbezogenen Familienzuschlags auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts; zeitnahe Geltendmachung des Alimentationsdefizits

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlung erhöhter Besoldung zur Deckung des Bedarfs für das dritte Kind eines Bundesbeamten; Berechnung einer verfassungsrechtlich gebotenen Alimentation kinderreicher Beamter i.R.d. Besoldung; Beamtenrechtliches Gebot der Rücksichtnahme auf berechtigte Belange des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 647
  • FamRZ 2010, 1338
  • DÖV 2010, 739
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09
    Aufgrund der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 99, 300) stehen Beamten Ansprüche auf erhöhte Besoldung für das dritte und jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind ab dem Jahr zu, in dem sie das Alimentationsdefizit erstmals geltend gemacht haben (wie Urteil vom 13. November 2008 - BVerwG 2 C 16.07 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 101 = ZBR 2009, 166).

    Bei Anwendung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 24. November 1998 (BVerfGE 99, 300) für die Berechnung der verfassungsrechtlich gebotenen Alimentation kinderreicher Beamter habe der Kläger Ansprüche auf erhöhte Besoldung zur Deckung des Mehrbedarfs seines dritten Kindes für die Jahre 2002 bis 2004 in der vom Verwaltungsgericht festgestellten Höhe.

    Derartige Ansprüche auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - (BVerfGE 99, 300 ) bestehen erst ab demjenigen Haushaltsjahr, in dem der Beamte gegenüber dem Dienstherrn erstmals geltend gemacht hat, dass er den kinderbezogenen Anteil seiner Alimentation für unzureichend hält (wie Urteil vom 13. November 2008 - BVerwG 2 C 16.07 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 101 = ZBR 2009, 166).

    Daher muss die Alimentation der untätig gebliebenen Beamten nicht rückwirkend auf das verfassungsrechtlich gebotene Niveau erhöht werden (BVerfG, Beschlüsse vom 22. März 1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363 und vom 24. November 1998 a.a.O. S. 331).

    Dementsprechend hat der Gesetzgeber aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (a.a.O.) durch Art. 9 § 1 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern vom 19. November 1999 - BBVAnpG 99 (BGBl I S. 2198) Nachzahlungsansprüche für die Jahre 1988 bis 1998 begründet, die an das Jahr der Geltendmachung des Alimentationsdefizits anknüpfen.

    In dem Beschluss vom 24. November 1998 (a.a.O.) hat das Bundesverfassungsgericht Beamten durch eine Vollstreckungsanordnung nach § 35 BVerfGG Anspruch auf Zahlung weiterer familienbezogener Besoldungsbestandteile zur Deckung des Mehrbedarfs des dritten und jedes weiteren unterhaltsberechtigten Kindes für den Fall zugesprochen, dass der Gesetzgeber das insoweit festgestellte verfassungswidrige Alimentationsdefizit nicht bis zum 31. Dezember 1999 beseitigt hat.

    Ob der Anspruch im jeweiligen Haushaltsjahr besteht, ist nach der Methode der Bedarfsberechnung zu ermitteln, die das Gericht in den Entscheidungsgründen vorgegeben hat (BVerfG, Beschluss vom 24. November 1998 a.a.O. S. 304).

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich zu dieser Frage in dem Beschluss vom 24. November 1998 (a.a.O.) nicht geäußert.

    Daran ändert nichts, dass das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 24. November 1998 (a.a.O.) Vorgaben für die verfassungskonforme Berechnung des kinderbezogenen Bedarfs gemacht hat.

    Dem steht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegenüber, wonach Beamte hinzunehmen haben, dass sie für ihre Dienste verfassungswidrig zu niedrig alimentiert worden sind, wenn sie die Höhe ihrer Alimentation nicht rechtzeitig beanstandet haben (BVerfG, Beschlüsse vom 22. März 1990 a.a.O. S. 385 und vom 24. November 1998 a.a.O. S. 330).

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09
    Daher muss die Alimentation der untätig gebliebenen Beamten nicht rückwirkend auf das verfassungsrechtlich gebotene Niveau erhöht werden (BVerfG, Beschlüsse vom 22. März 1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363 und vom 24. November 1998 a.a.O. S. 331).

    Den Beamten werden fortlaufend Mittel zur Verfügung gestellt, um sie in die Lage zu versetzen, damit kontinuierlich den amtsangemessenen Lebensunterhalt für sich und ihre Familie sicherzustellen (BVerfG, Beschluss vom 22. März 1990 a.a.O. S. 385).

    Dem steht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegenüber, wonach Beamte hinzunehmen haben, dass sie für ihre Dienste verfassungswidrig zu niedrig alimentiert worden sind, wenn sie die Höhe ihrer Alimentation nicht rechtzeitig beanstandet haben (BVerfG, Beschlüsse vom 22. März 1990 a.a.O. S. 385 und vom 24. November 1998 a.a.O. S. 330).

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 34.02

    Besoldung kinderreicher Beamter; Gesetzesbindung der Besoldung;

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09
    Vielmehr gibt ihnen die Vollstreckungsanordnung als normersetzende Interimsregelung unmittelbar Zahlungsansprüche in Höhe des Differenzbetrags, wenn ihr gesetzliches Nettoeinkommen nach Abzug des kinderbezogenen Mehrbedarfs nach den Berechnungsvorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinter dem verfassungsrechtlich gebotenen Nettoeinkommen zurückbleibt (Urteil vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 34.02 - BVerwGE 121, 91 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 79; zur Geltung der Vollstreckungsanordnung für das Jahr 1999 Urteil vom 17. Dezember 2008 a.a.O.).

    Das Erfordernis der rechtzeitigen Geltendmachung entfällt auch nicht im Hinblick darauf, dass der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts für die Dauer ihrer Geltung die Bedeutung einer normersetzenden Interimsregelung zukommt, die die gesetzlich festgelegte Besoldung bis zu der verfassungsrechtlich gebotenen Höhe aufstockt (Urteil vom 17. Juni 2004 a.a.O. S. 93).

  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09
    Diese muss den Zeitraum ab der Feststellung der Verfassungswidrigkeit erfassen (vgl. Urteile vom 20. Juni 1996 - BVerwG 2 C 7.95 - Buchholz 240 § 2 BBesG Nr. 8 S. 3 f., vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - BVerwGE 131, 20 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 94 und vom 17. Dezember 2008 - BVerwG 2 C 40.07 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 102 Rn. 13).

    Es bleibt ihm überlassen, welche Maßnahmen er ergreift, um das Gebot amtsangemessener Alimentation zu erfüllen (Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - BVerwGE 131, 20 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 94 ).

  • BVerwG, 17.12.2008 - 2 C 40.07

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder;

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09
    Diese muss den Zeitraum ab der Feststellung der Verfassungswidrigkeit erfassen (vgl. Urteile vom 20. Juni 1996 - BVerwG 2 C 7.95 - Buchholz 240 § 2 BBesG Nr. 8 S. 3 f., vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - BVerwGE 131, 20 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 94 und vom 17. Dezember 2008 - BVerwG 2 C 40.07 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 102 Rn. 13).

    Vielmehr gibt ihnen die Vollstreckungsanordnung als normersetzende Interimsregelung unmittelbar Zahlungsansprüche in Höhe des Differenzbetrags, wenn ihr gesetzliches Nettoeinkommen nach Abzug des kinderbezogenen Mehrbedarfs nach den Berechnungsvorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinter dem verfassungsrechtlich gebotenen Nettoeinkommen zurückbleibt (Urteil vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 34.02 - BVerwGE 121, 91 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 79; zur Geltung der Vollstreckungsanordnung für das Jahr 1999 Urteil vom 17. Dezember 2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.11.2008 - 2 C 16.07

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder;

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09
    Aufgrund der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 99, 300) stehen Beamten Ansprüche auf erhöhte Besoldung für das dritte und jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind ab dem Jahr zu, in dem sie das Alimentationsdefizit erstmals geltend gemacht haben (wie Urteil vom 13. November 2008 - BVerwG 2 C 16.07 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 101 = ZBR 2009, 166).

    Derartige Ansprüche auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - (BVerfGE 99, 300 ) bestehen erst ab demjenigen Haushaltsjahr, in dem der Beamte gegenüber dem Dienstherrn erstmals geltend gemacht hat, dass er den kinderbezogenen Anteil seiner Alimentation für unzureichend hält (wie Urteil vom 13. November 2008 - BVerwG 2 C 16.07 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 101 = ZBR 2009, 166).

  • BVerwG, 15.11.2007 - 2 C 29.06

    Widerspruchsverfahren; öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09
    Zudem trifft Beamte bei erfolglosen Anträgen und Widersprüchen in dienstrechtlichen Angelegenheiten keine Kostenerstattungspflicht (vgl. § 80 Abs. 1 Satz 3 zweiter Halbsatz VwVfG; Urteil vom 15. November 2007 - BVerwG 2 C 29.06 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 53 Rn. 17).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 9.03

    Alimentation; Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Gemeinschaftsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09
    Andererseits führt ein unverschuldetes Fernbleiben vom Dienst nicht zu besoldungsrechtlichen Nachteilen (Urteile vom 10. April 1997 - BVerwG 2 C 29.96 - BVerwGE 104, 230 = Buchholz 240 § 9a BBesG Nr. 2 und vom 29. April 2004 - BVerwG 2 C 9.03 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 8 S. 1 f.).
  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 29.96

    Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung eines Beamten - Dienstunfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09
    Andererseits führt ein unverschuldetes Fernbleiben vom Dienst nicht zu besoldungsrechtlichen Nachteilen (Urteile vom 10. April 1997 - BVerwG 2 C 29.96 - BVerwGE 104, 230 = Buchholz 240 § 9a BBesG Nr. 2 und vom 29. April 2004 - BVerwG 2 C 9.03 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 8 S. 1 f.).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 2 B 66.07

    Berechnung ergänzender Besoldungsleistungen zur Deckung des Mehrbedarfs wegen

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09
    Dabei können mit zunehmendem zeitlichen Abstand zu dessen Entscheidung immer mehr Parameter aufgrund von Änderungen besoldungsrelevanter Gesetze und veränderter Tatsachengrundlagen in den Jahren nach 2000 nicht mehr unmittelbar angewandt werden, sondern müssen im Lichte der Entscheidung fortentwickelt werden (Beschluss vom 28. November 2007 - BVerwG 2 B 66.07 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 25.01.2006 - 2 B 36.05

    Nachzahlung von Besoldungsbestandteilen; Rechtshängigkeitszinsen; Verzugszinsen;

  • BVerwG, 20.06.1996 - 2 C 7.95

    Besoldung kinderreicher Beamter

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 5.06

    Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs.

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2021 - 2 LB 93/18

    Landesbeamte weiterer Besoldungsgruppen unteralimentiert

    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 1990 - 2 BvL 1/86 -, Rn. 69 und ferner BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2010 - 2 C 33.09 -, Rn. 9, beide juris).
  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 11.16

    Altersdiskriminierende Besoldung von Beamten begründet weiterhin Zahlungsanspruch

    Bei den Ansprüchen auf erhöhte Besoldung für das dritte und jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind ist die Rechtsprechung regelmäßig davon ausgegangen, dass die Geltendmachung durch den Beamten für das gesamte Kalenderjahr wirkt (BVerfG, Beschlüsse vom 22. März 1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363 und vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - BVerfGE 99, 300 ; BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2010 - 2 C 33.09 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 117).
  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 31.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

    Weder ist ein Antrag im rechtstechnischen Sinne erforderlich noch muss Freizeitausgleich, hilfsweise finanzieller Ausgleich, beantragt oder der finanzielle Ausgleich konkret berechnet werden (BVerwG, Urteile vom 27. Mai 2010 - 2 C 33.09 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 117 Rn. 15 und vom 26. Juli 2012 - 2 C 29.11 - BVerwGE 143, 381 Rn. 27).

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen das Urteil erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.06.2010 - 2 C 33.09   

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https://dejure.org/2010,30867
BVerwG, 02.06.2010 - 2 C 33.09 (https://dejure.org/2010,30867)
BVerwG, Entscheidung vom 02.06.2010 - 2 C 33.09 (https://dejure.org/2010,30867)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 2 C 33.09 (https://dejure.org/2010,30867)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten auf erhöhte Besoldung für das dritte und jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind

  • rechtsportal.de

    BBesG § 2 Abs. 1; GG Art. 33 Abs. 5
    Anspruch eines Beamten auf erhöhte Besoldung für das dritte und jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2010 - 2 C 33.09
    Aufgrund der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 99, 300) stehen Beamten Ansprüche auf erhöhte Besoldung für das dritte und jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind ab dem Jahr zu, in dem sie das Alimentationsdefizit erstmals geltend gemacht haben (wie Urteil vom 13. November 2008 - BVerwG 2 C 16.07 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 101 = ZBR 2009, 166).
  • BVerwG, 13.11.2008 - 2 C 16.07

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder;

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2010 - 2 C 33.09
    Aufgrund der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 99, 300) stehen Beamten Ansprüche auf erhöhte Besoldung für das dritte und jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind ab dem Jahr zu, in dem sie das Alimentationsdefizit erstmals geltend gemacht haben (wie Urteil vom 13. November 2008 - BVerwG 2 C 16.07 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 101 = ZBR 2009, 166).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.07.2009 - 2 C 33.09   

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https://dejure.org/2009,75920
BVerwG, 28.07.2009 - 2 C 33.09 (https://dejure.org/2009,75920)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.2009 - 2 C 33.09 (https://dejure.org/2009,75920)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 2009 - 2 C 33.09 (https://dejure.org/2009,75920)
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